Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen FixRäum (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Dienstleistung zustande.

(2) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Umzüge, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Entsorgung und Transporte.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind und die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können.

(3) Wertgegenstände, Geld, Schmuck oder wichtige Dokumente sind vom Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu sichern. Für deren Verlust oder Beschädigung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht explizit in Obhut genommen wurden.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Endpreise.

(2) Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Entsorgungsgut

(1) Gegenstände, die im Rahmen einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung abtransportiert werden, gehen mit der Übernahme in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, über die zu entsorgenden Gegenstände zu verfügen und dass diese frei von Rechten Dritter sind.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Stornierung und Kündigung

(1) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ausführung der Leistung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr zu erheben oder den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

(2) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich der Auftragnehmer vor, bis zu 50% des Auftragswertes als Ausfallentschädigung zu berechnen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Berlin).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.